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Vertikalsperre durch Wandvergelung

 

Die Wandvergelung unterscheidet sich von der Schleierinjektion dadurch, dass die Wand nicht vollständig bis zum Erdreich durchbohrt wird, sondern lediglich eine Bohrtief von ca. 80% der Wanddicke hergestellt wird.

Dabei wird darauf geachtet, dass der Bohrkanal im Wandquerschnitt möglichst eine Lagerfuge schneidet, um das Fugengefüge und die Hohlräume in der Wand weitgehend mit dem Injektionsgut durch druckhafte Injektion auszufüllen.

 

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